piwik no script img

und heute…geht es um den Radikalenerlass

1972 wurde der Radikalenerlass beschlossen, mit dem offiziell verfassungsfeindliche Personen aus dem öffentlichen Dienst ferngehalten werden sollten. Das Berufsverbot traf aber vor allem politisch Aktive aus dem linken Spektrum, LehrerInnen zum Beispiel. Schon Helmut Schmidt stellte fest, dass mit „Kanonen auf Spatzen geschossen worden ist“ und Betroffene fordern Entschädigung, wollen rehabilitiert werden. Jetzt setzt Niedersachsen eine Kommission zur Aufarbeitung der Berufsverbote ein – heute um 12.45 Uhr wird das Konzept im Landtag in Hannover vorgestellt.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen