und heute: … könnten Syrer zu Flüchtlingen werden
Wie bei immer mehr syrischen Flüchtlingen hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) entschieden, dass einer Geflüchteten in Syrien „nur“ der Bürgerkrieg, nicht aber politische Verfolgung drohe. Statt des „subsidiären Schutzes“ will sie aber den besseren Flüchtlingsschutz – denn allein das Land zu verlassen, gelte unter Diktator Assad als Verrat. Und: „Flüchtlingsschutz“ ermöglichte zudem den Familiennachzug. Das Verwaltungsgericht gab der Frau Recht, das Bamf ging in die nächste Instanz. Heute entscheidet das Oberverwaltungsgericht Schleswig.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen