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und heute… endet ein PKK-Prozess

Nach dreimonatiger Prozessdauer erwartet heute Bedrettin K. sein Urteil. Der 58-jährige Funktionär der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) musste sich vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht aufgrund des Paragrafen 129b des Strafgesetzbuches wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ verantworten. K., der 20 Jahre in türkischen Gefängnissen verbracht hat und gefoltert worden sein soll, war vorgeworfen worden, von Mitte 2014 bis Ende Juli 2015 für den PKK-Sektor „Nord“ und Hamburg zuständig gewesen zu sein.

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