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und heute…stehen Elbtunnel und A20 vor Gericht

Das Bundesverwaltungsgericht wird heute über den weiteren Bau der sogenannten Küstenautobahn A20 entscheiden. Sechs Klagen von Bürgern und Gemeinden gegen den Planfeststellungsbeschluss für einen Elbtunnel zwischen Glückstadt und Wischhafen liegen auf dem Tisch. Die Kläger halten den geplanten 5,6 Kilometer langen Tunnel nicht für finanzierbar, rügen Verstöße gegen Naturschutzrecht und ziehen die Tunnelsicherheit in Zweifel. Zudem sieht der Betreiber der dortigen Elbfähre seine Existenz gefährdet. Heute werden wir wissen, wie das Gericht entscheidet.

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