: um was es geht
Übergangsfristen
Die Formel lautet 2 + 3 + 2 = 7. Das heißt: Zwei Jahre nach Beitritt wird überprüft, wie sich die Situation der Arbeitmärkte in den EU-Staaten entwickelt hat, bereits dann können einige Staaten die Zugangsbeschränkung aufheben. Nach weiteren drei Jahren sollen dann die anderen folgen, nur diejenigen Staaten, die besonders viele Einwanderer erwarten, können die Übergangsfrist um weitere zwei Jahre verlängern. So sieht der Vorschlag der Kommission aus. Notwendig ist jedoch eine Einigung der 15 Mitgliedsstaaten.
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