taz.nord-Umfrage: „Was halten Sie vom Klagerecht für Tierschützer?“
Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer (Grüne) arbeitet an einer Gesetzesänderung: Künftig sollen Verbände und damit auch Tierschützer klagen können, wenn sie beim Bau von Großanlagen wie der Hähnchenfabrik in Wietze den Tierschutz gefährdet sehen.
BREMEN taz | In Niedersachsen sollen Tierschutzverbände in Zukunft gegen Tierrechtsverletzungen klagen können. Die taz.nord hat betroffene Tiernutzer und Tierschützer gefragt, was sie von dem neuen Gesetz halten.
Heinrich Dierkes, 55, Vorsitzender Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschland e.V.:
Ich bin seit 36 Jahren Schweinehalter und habe große Bedenken gegen das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine. So richtig wissen wir Schweinehalter nicht, was auf uns zukommt. Wird ein Verbandsklagerecht für ideologische Kampfführung und Profilierungsversuche der Tierschutzvereine missbraucht oder geht es wirklich um die Sache?
Denn in puncto Tierschutz ist viel angestoßen worden. Ich sitze für die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands mit Vertretern der Tierschutzverbände an vielen Tischen, unter anderem beim niedersächsischen Tierschutzplan. Die Tierhalter bewegen sich, über den Weg des Gespräches. Daher kann ich nicht verstehen, dass erst ein weiterer riesiger Verwaltungsapparat aufgebaut werden soll, der außer Kosten, Rechtsunsicherheit und Verzögerungen keinem hilft. Auch dem Tierschutz nicht! Mit diesem Gesetz würde Tierschutzvereinen eine höhere Sachkompetenz hinsichtlich der Tierhaltung zugesprochen als entsprechend ausgebildeten Landwirten, Tierwirten oder Tierärzten. Für mich heißt das verkehrte Welt. Darum ist für mich klar: Die neuen Klagemöglichkeiten werden Investitionen für eine tiergerechtere und auch zukünftig wettbewerbsfähige Schweinehaltung massiv erschweren.
Eckehard Niemann, 65, Vertreter der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) in der Koordination des Netzwerks Bauernhöfe statt Agrarfabriken:
Wir von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) unterstützen das Vorhaben der rot-grünen Landesregierung nachdrücklich. Als Mitträger des Bürgerinitiativen- und Verbände-Netzwerks „Bauernhöfe statt Agrarfabriken“ haben wir das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände ja auch schon lange gefordert. Nur so kann der im Grundgesetz verankerte Schutz der Tiere in der Praxis eingefordert werden, auch in Genehmigungsverfahren für Agrarfabriken.
Es liegt im Interesse der gesellschaftlichen Akzeptanz der Landwirte, dass so die Verstöße gegen bestehende rechtliche Tierschutzvorgaben aufgedeckt und verhindert werden. Es liegt im Interesse einer artgerechten Tierhaltung auf Bauernhöfen, dass die systematische Anpassung von Tieren an agrarindustrielle Stresshaltungsbedingungen in agrarindustriellen Dimensionen zukünftig beendet wird und damit auch die Verdrängung mittelständisch-bäuerlicher Strukturen. Wir haben ohnehin gute Erfahrungen gemacht mit der intensiven Diskussion, dem praxisorientierten Erfahrungsaustausch und der Zusammenarbeit mit Tierschutzverbänden – gemeinsam mit dem Deutschen Tierschutzbund haben wir das zukunftweisende Neuland-Programm für artgerechte Nutztierhaltung erarbeitet.
Gabi von der Brelie, 56, Sprecherin Landvolk Niedersachsen:
Das Landvolk Niedersachsen sieht keinen Bedarf für ein Verbandsklagerecht Tierschutz. Die Verantwortung für die landwirtschaftliche Nutztierhaltung liegt bei unseren Landwirten. Der Gesetzgeber hat dazu ein umfangreiches Regelwerk vom Stallbau über Tierhygiene und Fütterung bis hin zur Gesundheitsvorsorge und Schlachtung etabliert. Hier gelten für Deutschland im internationalen Vergleich ausgesprochen hohe Standards, denen sich unsere Tierhalter mit ihrem Berufsethos verpflichtet fühlen.
Ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine schwächt die Kompetenz und den Sachverstand der zuständigen Behörden und negiert die Verantwortung des einzelnen Tierhalters. Wir befürchten für unsere Tierhalter ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit. Ein Verbandsklagerecht könnte die Genehmigungspraxis für neue Ställe verzögern und mit zusätzlichen Auflagen deutlich erschweren oder innovative neue Lösungen ausbremsen. Es ist nicht auszuschließen, dass auch bereits genehmigte Ställe nachträglich infrage gestellt werden. Die Folge wäre eine Flut von gerichtlichen Auseinandersetzungen, die unnötig Geld und Nerven kosten. Schließlich ist es juristisch umstritten, ob dem Land Niedersachsen überhaupt die Gesetzgebungskompetenz für eine Verbandsklage für Tierschutz zukommt.
Unsere Tierhalter möchten einen offenen Dialog über die weitere Entwicklung der Nutztierhaltung führen, dazu haben wir im Deutschen Bauernverband ein Leitbild erarbeitet. Das ist für uns eine Diskussionsbasis, wir sehen bei Tierschutzvereinen keine höhere Kompetenz in Sachen Nutztierhaltung als bei unseren Landwirten.
Eckhard Wendt, 73, Vorsitzender, Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e. V.:
Die Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e. V. (Agfan) begrüßt die durch die rot-grüne Mehrheit in Niedersachsen beabsichtigte Einführung des Verbandsklagerechts. Es ist unerlässlich, um in Zukunft den Schutz wehrloser Tiere zu verbessern. Das gilt insbesondere für landwirtschaftliche Nutztiere, die derzeit oft unter Missachtung ihrer natürlichen Bedürfnisse wie auch unter Verletzung einschlägiger Gesetze einseitig wirtschaftlichen Interessen unterworfen und extrem ausgebeutet werden.
Die im Zusammenhang mit der Nutztierhaltung wiederholt aufgedeckten Skandale verdeutlichen, dass der Vollzug des Tierschutzgesetzes unzureichend ist. Daran wird die jetzt von Minister Meyer angekündigte Aufstockung der betreffenden Planstellen bei den Veterinärbehörden auch nicht viel ändern können. Wir vermissen nämlich bei manchen Amtsveterinären sogar die Bereitschaft, ihrer gesetzlichen Garantenpflicht nachzukommen.
Das Wehgeschrei des Bauernverbands und der Lobbyverbände der Fleischindustrie ist entlarvend und offenbar Ausdruck ihres schlechten Gewissens: Wer sich an die gesetzlichen Bestimmungen hält, braucht das Verbandsklagerecht nicht zu fürchten. Allein schon wegen der damit verbundenen Kosten wird kein Verband leichtfertig klagen.
Edmund Haferbeck, 56, Leiter der Wissenschafts- und Rechtsabteilung, Peta Deutschland e. V.:
Die Pläne zur Einführung eines Verbandsklagerechts in Niedersachsen sind überfällig und kommen leidlich spät, nachdem der Tierschutz als Staatsschutzziel schon 2002 in die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen worden ist. Es ist bezeichnend, dass nur fortschrittlich orientierte Bundesländer (Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Baden-Württemberg, Saarland, Niedersachsen) eine solche Möglichkeit für Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen eröffnen, die bislang keinerlei justiziablen Rechte haben (außer der (Straf-)Anzeige bei Staatsanwaltschaft oder Veterinäramt).
Alle Tiernutzungsbranchen stöhnen über ihr zu Recht schlechtes Image, welches sich aber nur durch die effektive Öffentlichkeitsarbeit vor allem von Peta Deutschland e. V. so entwickelt hat, weil viele BürgerInnen diese Informationen wahrnehmen und auch positiv verinnerlichen konnten. Warum soll z. B. ein Intensivtierhaltungsstall, der unmittelbare negative Auswirkungen auf Umwelt und Nachbarschaft hat und immer (!) mit dem Leid der dort gehaltenen Tiere einhergeht, nicht gerichtlich auf ein Mehr an Schutz gerichtlich überprüft werden dürfen, was im Umwelt- und Naturschutzrecht seit Jahrzehnten bereits möglich ist?
Die Tiere haben aber seit 2002 verfassungsrechtlich gleichgezogen, nur der Gesetzgeber hat diesen Grundgesetz-Artikel ausgebremst. Die Auseinandersetzungen werden von der Straße und aus den undercover besuchten Ställen auf die Gerichtsebene verlagert, dies dient dem Rechtsfrieden und damit allen beteiligten Kontrahenten.
Stefan Treue, 49, Direktor, Deutsches Primatenzentrum Göttingen:
Für den Bereich der Tierversuchsforschung sehe ich einem Verbandsklagerecht mit Sorge entgegen. Das gerade in Kraft getretene neue deutsche Tierschutzgesetz erlaubt nur Tierversuche, die unerlässlich und ethisch vertretbar sind und für die es keine Alternativmethoden gibt. Jeder Tierversuch muss behördlich genehmigt werden, unter Beteiligung einer Kommission, in der auch Tierschutzverbände vertreten sind. Über die Durchführung der Tierversuche wachen staatlich vereidigte Amtstierärzte.
Diese Konstruktion ist bewährt und international vorbildlich. Sie garantiert den Tierschutz UND ermöglicht essentielle biomedizinische Forschung. In diesem Umfeld ist ein Verbandsklagerecht nur ein Instrument, um Forscher und Behörden in langwierige Gerichtsverfahren zu zwingen. Dies dient nicht dem Tierschutz, hat aber fatale Folgen für die wissenschaftliche Wettbewerbsfähigkeit in Niedersachsen. Wie kann es hier der Gerechtigkeit und dem Tierschutz dienen, wenn privaten Organisationen die Entscheidung überlassen wird, wo Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorliegen oder wie dieses anzuwenden ist, statt diese Aufgabe bei den dafür zuständigen Behörden und Amtstierärzten/-innen zu lassen und diese dafür ausreichend auszustatten?
Birgit Fischer, 59, Hauptgeschäftsführerin Verband forschender Arzneimittelhersteller:
Der Tierschutz hat zu Recht einen hohen Stellenwert. Das spiegelt sich in dem gerade erst erneuerten deutschen Tierschutzrecht wider, an dessen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften Tierschutzverbände mitgewirkt haben – wie sie auch bei der Genehmigung von Tierversuchen mitwirken. In der medizinischen Forschung sind Tierversuche zum Schutz der Menschen rechtlich vorgeschrieben.
Ein Verbandsklagerecht hätte in diesen Fällen negative statt positive Wirkungen. Vorhaben, die bereits genehmigt, vorab nach strengen Maßstäben behördlich geprüft und als gerechtfertigt eingestuft wurden, stünden den Klagen von Verbänden der Tierversuchsgegnerinnen und -gegnern gegenüber. Auch wenn jede einzelne Klage viele Monate später abschlägig beschieden würde, wäre die biomedizinische Forschung in Deutschland wesentlich behindert und der medizinische Fortschritt beeinträchtigt. Das aber wäre ein zu hoher Preis für das Schaffen einer juristischen Option, von der der Tierschutz wenig hat.
Hermann Grupe, 57, agrarpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:
Wir lehnen ein Verbandsklagerecht ab. Die schwarz-gelbe Landesregierung hat in Niedersachsen das Instrument des „Tierschutzplans Niedersachsen“ eingerichtet, in dem Kritik an Nutztierhaltungen aufgegriffen wurde. Kritikpunkte sollten im Dialog mit Tierschutzorganisationen und wissenschaftlichen Einrichtungen möglichst einvernehmlich gelöst werden. Dieses Instrument und das Vorgehen sehen wir im Verbund mit ausreichenden Kontrollen als die bessere Variante im Vergleich zu einem einseitigen Klagerecht von Funktionären an. Behörden können zudem bereits heute gegen Verstöße gegen Tierschutzregeln vorgehen. Wir brauchen keine Klageflut vor den Gerichten, sondern eine lösungsorientierte Debatte über Transparenz und Tierwohl in der Landwirtschaft sowie ein gesetzeskonformes Vorgehen der staatlichen Behörden bei Verstößen. Das Klagerecht der Umweltverbände wird unserer Meinung nach schon viel zu oft missbraucht. Ich befürchte, dass ein Verbandsklagerecht im Tierschutz zu einer Klageflut führt, welche die Gerichte überlasten und die Ermittlungen bei Rechtsverstößen somit eher behindern wird.
Professor Dr. Thomas Blaha, 66, Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) und Vorsitzender der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V.:
Nicht gegeneinander sondern miteinander für den Tierschutz arbeiten Ein solches Gesetz soll anerkannten, rechtsfähigen Tierschutzvereinen ein Verbandsklagerecht einräumen, um stellvertretend Ansprüche von Tieren auch vor Gericht einklagen zu können. Dabei geht es in erster Linie darum, dass Tierschutzverbände gegen ein „Zuwenig“ Tierschutz bei vermeintlichen wie echten tierschutzdefizitären Entscheidungen von Behörden klagen können. Die Tierärztliche Hochschule ist als eine der deutschen Ausbildungsstätten für Tierärzte, also auch der amtlichen Tierärzte, beauftragt, die tierärztliche Ausbildung so zu gestalten, dass der tierschutzrechtliche Vollzug allen gesetzlichen Bestimmungen entspricht und bei Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit im Sinne der Tiere erfolgt. Sie schließt sich der Position der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. an, die weder in NRW noch in Bremen die Anerkennung für das dort bereits mögliche Verbandsklagerecht beantragt hat, da Klagen, also „vor Gericht ziehen“, meistens nur zu einer Verhärtung der Fronten führt. Hingegen dient die demokratisch ja mögliche, nicht-gerichtliche Einflussnahme durch eine wissenschaftlich begründete tierschutzfachliche Zusammenarbeit mit den Behörden den Tieren am Ende sehr viel mehr als Gerichtsprozesse.
Stefan Johnigk, 44, Diplom-Biologe und Geschäftsführer von Provieh:
Provieh erhofft sich von der niedersächsischen Regierung eine wirksame Umsetzung des Staatsziels Tierschutz, wie er in der Landesverfassung verankert ist. Ein Verbandsklagerecht ist längst überfällig – in Niedersachsen wie auch auf Bundesebene. Zurzeit besteht ein rechtliches Ungleichgewicht und behördliches Vollzugsdefizit, wenn tierschutzrechtliche Vorschriften verletzt werden. Niedersachsen ist das Bundesland mit der höchsten Tierbestandsdichte. Gewerblichen Tiernutzern stehen alle Rechtswege und Klagebefugnisse offen, anerkannten Tierschutzorganisationen als den gemeinnützigen Sachwaltern der Tiere bleiben sie verwehrt. Das muss sich ändern, sonst bleibt Artikel 20 a des Grundgesetzes eine hohle Phrase. Wir brauchen als bundesweit aktiver Fachverband endlich die Möglichkeit, im Interesse der Tiere Feststellungs-, Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen erheben zu dürfen, sowie bei Bedarf in Verwaltungsverfahren mitzuwirken. Diese Rechte sollten – dem schleswig-holsteinischen Modell folgend – auch fachlich versierten Verbänden eingeräumt werden, die aufgrund ihrer Organisationsstruktur über keine regionalen Gliederungen im jeweiligen Bundesland verfügen.
Helmut Dammann-Tamke, 51, agrarpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Niedersachsen:
Diese Pläne betrachte ich überwiegend mit Sorge und verbinde damit nur sehr wenig Hoffnung. Hoffnung dahingehend, zu einem breit getragenen gesellschaftlichen Konsens zu kommen, dass es legitim ist, Tiere, in welcher Form auch immer, zu nutzen. Sorge, dass einem Wirtschaftszweig die internationale Konkurrenzfähigkeit entzogen wird. Die Erfahrung zeigt, dass es engagierte Menschen gibt, die jede Verbesserung im Rahmen einer Tierhaltung sofort zum Standard erklären, um dann weitergehende Forderungen zu stellen. Fakt ist: Die Genehmigung und Überwachung von Stall- und Tierhaltungsanlagen ist in Deutschland klar geregelt und ich sehe hier keinen „rechtsfreien Raum“.
Das heißt nicht, dass es Situationen/Fälle gibt, in denen seitens der Überwachungsbehörden oder der Justiz gehandelt werden muss. Dies wird sich auch nach Einführung einer Verbandsklage nicht ändern. Minister Remmel (NRW) hat in einem Interview in der Zeitschrift Tierrechte (2/13) zu dieser Thematik gesagt: „Das Gesetz sollte von den Tierschutzvereinen nicht als Aufforderung missverstanden werden, eine Struktur der Parallelüberwachung aufzubauen.“
Wenn dem so ist, dann frage ich mich, wofür ein solches Gesetz bzw. wie soll das in der Praxis ablaufen?
Vera Steder, 65, Vorsitzende des niedersächsischen Landesverbandes im Deutschen Tierschutzbund:
Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Niedersachsen begrüßen die Pläne der Landesregierung, das Verbandsklagerecht in Niedersachsen einzuführen: Seriöse Tierschutzorganisationen erhalten auf diese Weise das Recht, den Schutz von Tieren einzuklagen.Denn es kann nicht sein, dass Tiernutzer ihr Recht jederzeit durchsetzen können, aber für die Tiere bisher niemand vor Gericht das Wort erheben darf. Vor allem nicht vor dem Hintergrund, dass der Tierschutz seit dem 1. August 2002 als Staatsziel im Grundgesetz festgeschrieben ist. Das Klagerecht für den Tierschutz ist ein wichtiges Instrument und logische Konsequenz, um dieses Staatsziel endlich auch praktisch umzusetzen. Die Verbandsklage ist im Bereich des Naturschutzes schon seit Jahren eine Selbstverständlichkeit. Da nur Verbände, die in jahrelanger Arbeit ihre Seriosität und Fachkompetenz unter Beweis gestellt haben, vom Staat als klageberechtigt zugelassen werden, muss auch nicht befürchtet werden, dass eine Klageflut auf die Gerichte zukommt. Niedersachsen kann nun auch mit dazu beitragen, um diesem wichtigen Rechtsinstrument auch bundesweit zum Durchbruch zu verhelfen.
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