: taz in Giftmüllaffäre freigesprochen
Stuttgart (taz) - „Verflucht sei die Giftmüll-Mafia“, hatte die taz im Juli dieses Jahres den türkischen Umweltminister in einem Interview zitiert. Der Betroffene, die Göppinger Gift- und Sondermüll-Entsorgungsfirma Weber forderte beim Stuttgarter Landgericht sofortige Unterlassung, ansonsten solle die taz eine halbe Million berappen. Gestern ist die Klage vom Vorsitzenden der 17.Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart, Richter Kiesel, als unbegründet zurückgewiesen worden. Bei den Tatsachenbehauptungen und Meinungen des Interviews, so Richter Kiesel, habe es sich um Äußerungen Dritter gehandelt, und die bloße Wiedergabe auch fremder Meinungen müsse für die Presse möglich sein. In dem taz -Interview sei die beanstandete Passage aber deutlich als Zitat gekennzeichnet gewesen, auch den Begriff „Schmiergelder“ habe die taz nicht als eigenen übernommen. Die Göppinger Firma Weber hatte zu Beginn dieses Jahres 1.500 Tonnen Lackreste und anderen Sondermüll als „Ersatzbrennstoff“ zur Verwendung in einem türkischen Zementwerk exportiert. Weil die türkischen Behörden befürchten, beim Verbrennen des Giftmülls könnten hochgiftige Dioxine entstehen, hatte das türkische Umweltministerium angeordnet, den „Ersatzbrennstoff“ wieder in die BRD zurückzuschicken.
Mit der Auflage des Stuttgarter Regierungspräsidiums an die Göppinger Firma, den Sondermüll in den nächsten zwei Monaten zu entsorgen, dümpelt das Zeug mittlerweile wieder im Stuttgarter Hafen.
diwi
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