: taz gegen Land Berlin
Um 100 Mark stritt gestern die taz mit dem Land Berlin vor der 13. Zivilkammer des Landgerichts - und verlor. Geklagt wurde auf Schadenersatz, da nach dem Stichtag der Volkszählung mindestens 850 Postsendungen beschlagnahmt worden waren. Drei Tage lang hatten Postbeamte der Staatsanwaltschaft die Arbeit abgenommen: Briefsendungen „äußerlich“ auf VoBo–Inhalt geprüft und sie an den Staatsanwalt weitergeleitet. taz–Anwalt Jony Eisenberg präsentierte dem Gericht gestern 22 Briefe aus der beschlagnahmten taz–Post vom Mai 1987: Nicht Boykott–Post, sondern Bewerbungsunterlagen, Karikaturen und Kulturbeiträge. „Und das ist das corpus delicti“, stellte der taz– Anwalt den dicken Brief eines Osteuropa–Korrespondenten vor, für dessen verzögerte Zustellung das Land Berlin 100 Mark Schadenersatz löhnen sollte; direkt adressiert an einen taz–Redakteur und nicht vom VoBo, sondern vom damals bevorstehenden Gipfel der Ostblockführer handelnd. Bis der Staatsanwalt das umfangreiche Manuskript, das eine taz–Seite hätte füllen sollen, als für die Volkszählung unschädlich identifiziert und zurückgeschickt hatte, war der Termin vorbei, der Gipfel gelaufen und damit ein Ausfallhonorar und eine Aktualisierung notwendig. In der Urteilsbegründung war dem Gericht nun die Schadenshöhe nicht nachvollziehbar. Berufung ist nicht möglich. S.P. FORTSETZUNGEN VON SEITE 1
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