: taz-aufsichtsrat
Die Fakten
Die Mitglieder der taz-Genossenschaft wählen auf einer Generalversammlung die Aufsichtsräte. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern – neben Claudia von Braunmühl (siehe oben) sind dies Urs Müller-Plantenberg und Johannes Rauschenberger. Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Der Aufsichtsrat bestimmt mit den drei von der Mitarbeiterversammlung gewählten Vorstandsmitgliedern zwei weitere Vorstandsmitglieder, die zu Geschäftsführern ernannt werden. Der Aufsichtsrat kontrolliert die Arbeit des Vorstands, genehmigt den Wirtschaftsplan und prüft den Jahresabschluss.
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