taz Talks meets Queer Lectures : Die Opfer des §175
Matthias Gemählich über den § 175 und seine Anwendung durch Frankfurter Gerichte in den 1950er Jahren - eine Auswertung von insgesamt 1.500 Urteilen
Der § 175 des Strafgesetzbuchs, der in Deutschland über Jahrzehnte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte, hat traurige Berühmtheit als Instrument für die staatliche Verfolgung homo- und bisexueller Männer erlangt. Heute wird häufig darauf hingewiesen, dass der Paragraf nach der Gründung der Bundesrepublik noch 20 Jahre lang in der nationalsozialistischen Fassung weiter galt.
Wenig ist bislang aber darüber bekannt, wie er im Alltag durch die Gerichte der jungen Bundesrepublik tatsächlich angewendet wurde und was die Folgen für die betroffenen Männer waren.
Im taz Talk stellt Matthias Gemählich die Ergebnisse einer Auswertung von insgesamt 1.500 Urteilen vor, die zwischen 1949 und 1964 in Frankfurt am Main nach dem § 175 ergingen. Dabei wird beispielsweise gezeigt, in welchen Fällen der Paragraf zur Anwendung kam und welche konkreten Strafen die Gerichte aussprachen. Auf dieser Grundlage soll die Frage diskutiert werden, wo Gemeinsamkeiten und wo Unterschiede zur nationalsozialistischen Homosexuellenverfolgung liegen.
Matthias Gemählich ist promovierter Historiker und arbeitet an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Die Geschichte der Verfolgung und Diskriminierung von Homosexuellen in Deutschland zählt zu seinen Forschungsschwerpunkten.
Moderiert wird der taz Talk von Jan Feddersen, taz-Redakteur für besondere Aufgaben und Kurator der taz Talks und des taz lab.
Ein taz Talk in Kooperation mit der Initiative Queer Nations.
Empfohlener externer Inhalt
Homosexuellenverfolgung unter § 175: Matthias Gemählich - taz Talk meets Queer Lectures
Sie möchten vorab Fragen für diese Veranstaltung einreichen? Oder nach dem Gespräch Zuschauer:innen-Feedback geben? Schreiben Sie uns! Wir freuen uns auf Ihre Mail: taztalk@taz.de