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taz-Leser wissen mehr -betr.: "Bahn mal billiger", taz vom 4.2.1995

Betr.: „Bahn mal billiger“, 4.2.95

Durch die Taz über das „Schöne-Wochenende“-Ticket der Bundesbahn gut informiert, sind wir Samstag zu einem HVV-Automaten gegangen, haben die Taste „M“ gedrückt, die geforderten 15,- DM eingeworfen und waren prompt stolze Besitzer eines „Messeticket für 1 Erwachsenen.“ Im Gegensatz zum erwarteten Ticket für fünf Personen und 48 Stunden unbeschränkter Eilzugbenutzung ein recht enttäuschendes Ergebnis.

Dem Schaffner im Eilzug war zwar das „Schöne-Wochenende“-Ticket bekannt, auch daß diese für den HVV gelten, aber daß man die Tickets auch in den HVV-Automaten lösen kann, wollte er trotz unseres Verweises auf den Taz-Artikel nicht glauben. Auch eifriges Lesen in den aktuellsten „Informationen für Zugbegleiter“ und kräftiges Schimpfen auf den mangelhaften Informationsfluß bei der DB - „Die geben irgendetwas an die Presse und wir erfahren es dann als letzte...“ - brachten keine Bestätigung für die Legalität unseres Vorgehens. Nach der Maxime „in dubio pro reo“ ließ er uns ziehen...

Fairerweise müssen wir hinzufügen, daß es auf der sonntäglichen Rückfahrt keine Probleme gab. Es bleiben jedoch Fragen, u.a. (...) Wird der Schaffner eines Nahverkehrszuges zwischen Rastatt und Obertsrot im Schwarzwald ein aus dem Automaten des Hamburger Verkehrsverbundes gezogenes „Messeticket für 1 Erwachsenen“ als gültigen Fahrschein für fünf Personen anerkennen?

Michael Thiele / Noren Fritsch

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