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taz-Filme wieder da

■ Beschlagnahmte Silvester-Filme fanden sich an

Der taz-Fotograf Chris Müller bekam am Dienstag einen Anruf von der Bremer Kripo: In der Silvester-Nacht waren ihm drei Filme von der Polizei abgenommen worden, ob er vorbei kommen wolle, die Filme abzuholen. (vgl. taz 2./3.1.) Bei der Personalienüberprüfung war er recht ruppig behandelt worden und als er auf seinen Presseausweis hinwies, hatte ein Beamter erklärt: „Wenn Du nicht die Schnauze hälst, dann drücken wir Dir die Nase nach innen.“ Der dritte Film, der in der Kamera war, wurde herausgezogen und so vernichtet.

Eine Entschuldigung gibt es für solche Behandlungsweisen nicht. Die Beamten, die ihm die Filme abgenommen hatten, hätten ihn angezeigt wegen Verstoßes gegen das „Recht am eigenen Bild“ (§ 22 Kunsturhebergesetz), eröffnete der Kripo-Mann dem taz-Fotografen. Die Polizei hätten den taz-Fotografen länger beobachtet und früher schon einen Zugriff vorgehabt.

Der Kern des Vorwurfes ist, daß der Fotograf nicht das Silvester-Geschehen fotografiert, sondern einzelne Beamte porträtiert hätte. Die Polizei kann diesen Vorwurf selbst nicht ganz ernst genommen haben: Die Filme, die das hätten beweisen können, entwickelte sie nicht, sondern gab sie dem Fotografen zurück. Aus dieser Anzeige werde wohl nichts werden, deutete der Kripo-Mann gegenüber dem taz-Fotografen an.

K.W.

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