taz🐾lage: Oberstes taz-Gericht entscheidet: Wahl zur taz-Sportlerin des Jahres bleibt gültig
Oberster taz-Gerichtshof
Az: 1/25
Urteil
Im Namen des taz-Volkes,
der Leibesübung und des gepflegten Scheiterns
wird am 18.12.2025 für Recht erkannt:
1. Harriet Wolff
bleibt taz-Sportlerin des Jahres. Ihre Leistungen sind unanfechtbar, gerade weil sie es nicht sind.
2. Die Entscheidung der Leibesübungsredaktion, die Ehrung wegen angeblicher Regelverstöße und missverständlicher Podestfotografie zu annullieren, wird aufgehoben.
3. Das Urteil ist endgültig. Ein Rechtsmittel des guten Geschmacks ist nicht gegeben.
Begründung
I. Die taz hat sich seit jeher dem aufrechten Gang auch dort verschrieben, wo dieser objektiv in die falsche Richtung führt. Sportlicher Erfolg wird nicht ausschließlich nach Zielankunft, Trefferquote oder Tabellenplatz bemessen, sondern nach dem Grad der Hingabe, der öffentlichen Bloßstellung und der Fähigkeit, aus offenkundigem Scheitern Haltung zu entwickeln. Harriet Wolff hat diese Kriterien in herausragender Weise erfüllt, indem sie beim Nikolauslauf so weit hinten im Feld ankam, dass selbst das Ergebnisprotokoll aus Gründen menschlicher Rücksichtnahme schweigt. Das Gericht erkennt hierin keinen Makel, sondern einen Leitfall taz’scher Leibesausübungsethik.
II. Soweit das Foto vom Siegerpodest geeignet war, bei flüchtiger Betrachtung einen sportlichen Erfolg zu suggerieren, ist dies der bildjournalistischen Tradition der taz immanent. Die Wahrheit liegt bekanntlich nicht im Bild, sondern daneben.
III. Zur Frage des beidhändigen Kegelwurfs stellt das Gericht fest: Die Regelwerke des Deutschen Kegler- und Bowling-Bundes schweigen zur beidhändigen Von-oben-Wurf-Technik nicht etwa, weil sie verboten wäre, sondern weil sie sich ihrer Existenz bislang entzogen hat. Wo keine Regel greift, greift die Freiheit. Der beidhändige Wurf ist daher als eifrige Auslegung sportlicher Praxis zu würdigen, zumal er nachweislich acht Kegel zu Fall brachte und damit dem Leistungsprinzip näherkam als so mancher regelkonforme Versuch.
IV. Der Einwand, man müsse streng urteilen, um glaubwürdig über Fifa und ähnliche Institutionen berichten zu können, verfängt nicht. Gerade wer den Betrug im Großen kritisiert, muss die Fehlleistung im Kleinen schützen.
Der Präsident
Franz von Wolffersdorff
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