piwik no script img

südwesterKontextuell

In Mecklenburg-Vorpommerns Landtag wird man doch noch „Neger“ sagen können, hat das Landesverwirrungsgericht geurteilt. Zwar sei das N-Wort eine Beschimpfung und verletze als solche die Parlaments-Würde, was den Ordnungsruf für den Chef der A…fD-Fraktion gerechtfertigt hätte. Indes: Die Beschimpfung diene „nicht ausschließlich der Herabwürdigung anderer“, so die Verwirrungsrichter. Sie habe zwar „in keinem Zusammenhang mit dem Thema“ gestanden, aber „zur inhaltlichen Auseinandersetzung beigetragen“. Noch inhaltlicher wäre freilich gewesen, wenn der Ober-A… schwarz geschminkt geredet hätte. Damit auch im kackbraunen Herzen Dunkeldeutschlands verstanden wird, worum es geht.

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen