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südwesterPippi Langstrumpfs Erben

Müsste „tjolahopp tjolahej tjolahoppsan-sa“ Deutsch als „Tjolahopp, Tjolahej, Tjolahoppsansa“ oder gar „Tja-Hallo-, tja-Hatschüss, Tjahallo-tschüssüss“ wiedergegeben werden? Wäre somit der Vers „Trallari, trallahey, tralla hoppsassa“ von Wolfgang Franke dessen eigene Schöpfung, die bloß ans Gedicht „Här kommer Pippi Långstrump“ angelehnt ist, wie Franke sich gegen Astrid Lindgrens Erben im Lizenzsstreit verteidigt? Gestern rief Hamburgs Landgericht diese Fragen erneut auf, über denen es seit 2017 brütet. Ein Richter hat 2018 aufgegeben und sicher ist nur: Erst nach Zeugenaussage von Andrea Nahles kann die Zivilkammer urteilen widdewiddewie es ihr gefällt.

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