piwik no script img

südwesterHerkunft und Unschuld

Nach intensiver Diskussion hat der Presserat jüngst die Richtlinie zur Frage, wann Journalist*innen die Herkunft von Verdächtigen und Tätern nennen sollten überarbeitet: „Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse“, heißt sie jetzt – und mustergültig setzt die deutsche Presseagentur die Maßgabe in ihrer Berichterstattung über einen Kieler Prozess um: Angeklagt sind zwei Männer, mit einem Pseudo-Fonds Millionen eingesammelt zu haben. Einer von ihnen sei „ein Schweizer“ gewesen, teilt dpa mit. Und die Nationalitätsfeststellung ist hier sehr wichtig und sogar entlastend. Schließlich ging es bei dem Betrug um eine Schiffsfinanzierung.

Lesen gegen das Patriarchat

Auf taz.de finden Sie eine unabhängige, progressive Stimme – frei zugänglich, ermöglicht von unserer Community. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen