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streitpunkt zwei

Die Übernahmerichtlinie

Zu den zwischen Berlin und Brüssel strittigen Themen gehört die Übernahmerichtlinie. Damit will die Kommission einheitlich regeln, wer im Falle eines Übernahmeangebotes der Aktienmehrheit das letzte Wort hat – Firmenleitung oder Aktionäre.

Schröder hatte den Entwurf mit dem Argument kritisiert, er schaffe keine „Waffengleichheit“. Vergangenen Sommer lehnte das Europaparlament einen zwischen Rat, Kommission und einigen Abgeordneten ausgehandelten Kompromiss ab. „Jetzt kann Deutschland machen, was ich immer vorgeschlagen habe, und Deutschland wird das so machen“, sagte ein triumphierender Kanzler nach der Abstimmung.

Doch Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein gab nicht auf. Er lässt prüfen, wie das Unternehmensrecht der Mitgliedsstaaten geändert werden muss, bevor die Spielregeln für feindliche Übernahmen wirklich EU-einheitlich geregelt werden können. Zum Beispiel müsste die französische Regierung auf die so genannte goldene Aktie verzichten, die ihr bislang in privatisierten Staatsunternehmen wie Elf Aquitaine ein umfassendes Vetorecht bei Übernahmen sichert.

Beim EU-Gipfel Ende Juni will Bolkestein einen neuen Entwurf vorlegen. Wenn er in Kraft träte, müsste Deutschland sein seit dem 1. Januar gültiges Übernahmegesetz wieder ändern. Das ermöglicht der Unternehmensleitung, sich von den Aktionären einen Blankoscheck ausstellen zu lassen. Er berechtigt zu Abwehrmaßnahmen, wenn ein Interessent die Mehrheitsanteile erwerben und damit die Unternehmenspolitik kontrollieren will. Diese so genannten Vorratsbeschlüsse sind nach den Empfehlungen der Brüsseler Experten künftig ebenfalls verboten. DPS

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