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Verändertes Beamtentum für (Hochschul-)Lehrer

Dass Lehrer und Professoren zwingend Beamte sein müssen, ist umstritten. Die Unflexibilität bürokratischer Lehr-„Anstalten“ spricht gegen die Verbeamtung. Der unabhängige Status, den Beamte genießen, dafür.

Bei den Hochschullehrern hat eine Expertenkommission von Bildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) gerade erste Schneisen ins Beamtenrecht geschlagen. Professoren sollen künftig nach Leistung bezahlt werden.

Universitäts-Professoren würden, wenn die nötigen Gesetzesveränderungen erfolgen, dann 8.300 Mark verdienen können – und bis zu 2.150 Mark als Zulage für Leistung und anderes zusätzlich.

Bei Lehrern ermöglicht ein Rahmengesetz den Ländern seit drei Jahren, besonders eifrige Lehrer finanziell zu belohnen. Bayern hat drei Geldanreize eingeführt: Fleißigen Pädagogen winken höhere Leistungsstufen, -zulagen und -prämien. Auch kurzfristiges Engagement wird vergoldet, zum Beispiel die Organisation eines Schulaustauschs.

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