■ GERICHTSURTEIL: "Ohne Tierversuche": Werbung irreführend
Frankfurt (dpa) — „Kosmetik ohne Tierversuche“ — diese irreführende Werbung ist einem Kosmetikunternehmen per Gerichtsurteil verboten worden. Dabei entstehe der Eindruck, daß zur Herstellung der Produkte „weder jetzt noch früher“ Tierversuche vorgenommen worden seien. Die Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes legten jedoch nur fest, daß die Kosmetikhersteller seit dem 1.Januar 1979 auf Tierversuche verzichten müssen. Ausgeschlossen sei jedoch nicht, daß bei der Entwicklung und Prüfung auf Tierversuche verzichtet wurde. (Landgericht Köln, Az. 31 0 110/90).
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