projekt däubler-gmelin: Das geplante Urheberrecht
Kreativität besser bezahlen
Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) will die Kreativen in Deutschland stärken. Gestern billigte das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf ihres Hauses, mit dem die Urheberrechte von Journalisten, Übersetzern, Fotografen und anderen Freiberuflern verbessert werden sollen.
Im Urhebergesetz soll künftig festgeschrieben werden, dass kreative Leistungen „angemessen“ zu bezahlen sind. Ob ein Vertrag diesem Anspruch gerecht wird, soll künftig vor Gericht überprüft werden können. Der Gesetzentwurf geht davon aus, dass die meisten Freiberufler von ihren Vertragspartnern, etwa den Verlagen, so abhängig sind, dass beim Vertragsschluss ein „strukturelles Ungleichgewicht“ besteht. Die Verlegerverbände lehnen allerdings eine gerichtliche Kontrolle von Verträgen als „Eingriff in die Vertragsfreiheit“ ab.
Doch auch die Justizministerin will nicht, dass Honorare künftig allzu häufig vor Gericht festgelegt werden. Die Verbände der Urheber und ihrer Abnehmer sollen deshalb „allgemeine Vergütungsregeln“ aushandeln, die dann automatisch als „angemessen“ gelten. Im Streitfall sollen die Vergütungsregeln durch ein unparteiisches Schiedsverfahren festgelegt werden, so dass es nicht attraktiv ist, sich dem Aushandlungsprozess zu verweigern. Auf diesem Wege, so hofft Däubler-Gmelin, könne für jeden Bereich der Kunst- und Medienwirtschaft differenziert ausgehandelt werden, wann eine Vergütung als „angemessen“ gilt.
Dieses Modell war im letzten Herbst im Auftrag Däubler-Gmelins als so genannter „Professoren-Entwurf“ veröffentlicht worden. Mit dabei war auch Martin Vogel (siehe Interview), der als Richter am Europäischen Patentamt in München arbeitet. Nach zahllosen Diskussionen mit den Verbänden der Urheber, Verlage, Fernseh- und Filmwirtschaft übernahm Däubler-Gmelin nun die Grundgedanken des Entwurfs in ihr Reformvorhaben.
Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden und die Situation einer Vielzahl freier Berufe verbessern – unter ihnen Schriftsteller, Journalisten, Übersetzer, Komponisten, Musiker, bildende Künstler, Regisseure, Kameraleute, Szenenbildner, Fotografen, Designer sowie Schauspieler. Herta Däubler-Gmelin betonte gestern bei der Vorstellung ihres Gesetzentwurfs: „Es nützt auch dem Medienstandort Deutschland, wenn Künstler und andere Kulturschaffende angemessen bezahlt werden.“
CHRISTIAN RATH
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