nai und nx-25: einstweilige verfügung
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Zurzeit gibt es juristische Auseinandersetzungen um die Marken- und Verwertungsrechte des Natur-Aktien-Index. Der Index lebt davon, dass die unternehmerische Entwicklung der darin aufgeführten Firmen anhand von Indexpunkten laufend dokumentiert wird. Er liefert ein Stimmungsbild des weltweiten grünen Kapitalmarkts, der mit dem Deutschen Aktienindex DAX, internationalen sowie vergleichbaren Branchenindizes leicht mithalten kann – mitunter sogar besser liegt. Die taz verfolgt diese Entwicklung kontinuierlich auf ihrer wöchentlichen Anlagenseite und veröffentlicht die Daten jeden zweiten Montag im Monat. Aus markenrechtlichen Gründen heißt der in der taz veröffentlichte Index nicht „NAI“, sondern trägt den vom Öko-Invest-Verlag eingeführten Namen „nx-25“. Inhaltlich sind beide nahezu identisch. Unterschied: Im nx-25 wurde im Mai 2003 die Firma Jenbacher AG durch die Firma Geberit AG ersetzt, im NAI zum gleichen Zeitpunkt stattdessen durch die Firma Steelcase Inc., woran sich der Streit letztlich auch entzündete (die taz berichtete). Der nx-25 wird laufend fortgeschrieben, zum NAI liegen jedoch seit Mai keine Daten vor. Inhaber der Markenrechte am NAI ist nach eigenen Angaben die Securvita GmbH. Sie erwirkte jetzt vor dem LG Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Öko-Invest-Verlag (Az. 315 O 307/03). Demnach ist es dem Verlag untersagt, seine Auflistung „von Unternehmen als Natur-Aktien-Index zu bezeichnen und zu vermarkten“, so Securvita. Die Markenrechte selbst waren nicht Gegenstand der Verhandlung. ALO