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nachtrag

In taz.mag 138 vom 13. Mai 2000 rollte Uta Andresen den Fall des unter Stasiverdacht geratenen Westberliner Gesundheitsforschers Rolf Rosenbrock auf, der vom Wissenschaftszentrum Berlin aufgrund der Verdächtigungen im Januar 2000 entlassen worden war. Die Frage „Beobachter oder Beobachteter?“ – so der Titel von Frau Andresens Porträt – wird auch weiter ungeklärt bleiben. Für einen Beweis, dass es sich bei dem renommierten Forscher tatsächlich um den „IM Maurer“ handelt, sind die Unterlagen der bislang von den USA zur Verfügung gestellten Stasi-Dateien nicht ausreichend.

Zumindest jedoch in arbeitsrechtlicher Hinsicht herrscht nun Klarheit. Das Berliner Arbeitsgericht entschied am 18. Mai, dass die Kündigung des 54-Jährigen unzulässig war (Aktenzeichen 78/Ca 2489/00) und gab damit der Klage des Wissenschaftlers auf Wiedereinstellung statt. Der reine Verdacht auf eine geheimdienstliche Tätigkeit reiche als Kündigungsgrund nicht aus, stellte das Gericht klar.

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