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Hakenkreuze übermalen ist keine Sachbeschädigung

Auch ohne Erlaubnis vom Eigentümer der Wand ist es keine Straftat, diese geschmierten Hakenkreuze zu übermalen. Das hat das Amtsgericht Göttingen entschieden (Az. 37 Cs 301 Js 8329/25). Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Ezra Rudolph vom örtlichen Bündnis gegen Rechts einen Strafbefehl über 500 Euro erwirken wollen. Rudolph hatte im Treppenhaus eines Göttinger Wohnblocks Nazischmierereien übermalt. Die Hausverwaltung hatte deshalb eine Strafanzeige erstattet, obwohl sie die rechtsextremen Symbole zuvor nur unzureichend überstrichen hatte. Weil Rudolph mit der Aktion „offensichtlich verfassungswidrige Inhalte, die vom Eigentümer zu entfernen waren“ beseitigt habe, könne von Sachbeschädigung keine Rede sein, so das Gericht. (epd/taz)

Razzia gegen Spione im Nord-Ostsee-Kanal

Wegen Spionageverdachts haben Polizeibeamte aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen den Frachter Scan­lark durchsucht. Laut Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft Flensburg waren die Ermittler davon ausgegangen, dass Sabotageakte vom Schiff aus unternommen würden, das unter der Flagge von Saint Vincent und den Grenadinen fährt. Der Frachter aus der Flotte der estnischen „Vista Shipping“ sei zudem wahrscheinlich der Startpunkt einer Drohne gewesen, die am 26. August ein Schiff der Bundeswehrmarine überflogen und allem Anschein nach fotografisch ausgekundschaftet hatte. Den zwei Innenministerinnen zufolge verdeutliche der Vorfall, dass die Küstenländer wegen der maritimen Infrastruktur „spezifischen Risiken ausgesetzt“ seien. (taz)

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