: mit 0, mit 16, mit 18
Die Qual mit der Wahl
Wählen darf man bisher in Bund, Land und Gemeinde mit 18 Jahren, in manchen Ländern bei Kommunalwahlen mit 16. Weil das aber 20 Prozent der Bevölkerung von der Mitbestimmung ausschließt, wird ein generelles Wahlrecht für Kinder immer mal wieder debattiert. Entsprechende Klagen wurden allerdings bereits zweimal vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. (Infos unter www.ich-will-waehlen.de und www.kraetzae.de)
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