meinungsstark:
Selbst gewählt, selbstbestimmt
„Wir sind megacool“, taz vom 13./14. 4. 19
Patricia Hecht berichtet über Menschen mit Downsyndrom, als handle es sich um einen Lebensstil, dessen VertreterInnen für ihre Rechte eintreten. Das ist falsch. Kinder, ob mit oder ohne Downsyndrom, haben jedes Recht darauf, von ihren Eltern gut betreut und von der Gesellschaft respektiert aufzuwachsen. Aber sie haben kein Recht, im Namen ihres Lebens gegen die Erleichterung von Abtreibung zu plädieren. Denn damit würden sie das Selbstbestimmungsrecht jener werdenden Eltern infrage stellen, wie viel von ihren Lebensmöglichkeiten sie denen eines Kindes unterzuordnen bereit sind.
Eine Behinderung ist kein selbst gewählter Lebensstil. Jemandem ein Leben lang liebevolle Unterstützung zu bieten, darf nie etwas anderes sein als eine selbst gewählte Lebensentscheidung. Stefan Hirschauer, Mainz
Emotionsgeladene Debatte
„Wir sind megacool“, taz vom 13./14. 4. 19
In der letzten Woche sind Ihre Artikel zum Thema Impfen von „null Toleranz“ zu regelrechter Kriminalisierung übergegangen. Sogar in der New York Times vom 12. März lesen wir die andere Seite: Wir lesen über das Gesetz, das Pharmaunternehmen vor jeglicher Haftung im Zusammenhang mit der Herstellung verabreichter Impfstoffe schützt. Wir lesen von Sorgen der Mütter: „Babys unter einem Jahr erhalten die meisten Impfstoffe, obwohl ihr neurologisches und Immunsystem noch sehr unentwickelt ist.“ Gott sei Dank bieten viele Kinderärzte auf vielen Websites eine differenziertere Herangehensweise. Dort ist es einfach, „News“ von den „Fake News“ zu unterscheiden, nicht nur aufgrund der Differenziertheit der angebotenen Daten, sondern auch von der Emotionsgeladenheit, wie darüber gesprochen wird. Ihr Artikel gehört leider in die letztere Kategorie. David Auerbach, Wangen im Allgäu
Demokratisch begründete Kritik
„Logischer Rechtsruck“, taz vom 11. 4. 19
Israel verdient unser demokratisches Verständnis, unsere demokratische Bewertung und unseren demokratischen Beistand. Mithin kann eine demokratisch begründete und differenzierte Kritik an dem von Benjamin Netanjahu geführten Wahlkampf keinesfalls ausbleiben. Nicht zuletzt ist es die Hoffnung auf Wahrung der rechtsstaatlichen Sicherheit, die Israel mit dem Westen verbindet. Matthias Bartsch, Lichtenau
Im Geiste der Grundrechtecharta
„Eine Art Hochverrat“, taz vom 11. 4. 19
Die Vertreter und Politiker der Stadt München sollten wissen, dass sich die Bewegung Boycott, Sanctions, Divestment (BDS) mit ihrer Forderung zum Abriss der Mauer auf das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag zur Mauer- und Sperranlage aus dem Jahr 2004 beruft. Dort heißt es, dass alle Staaten verpflichtet sind, die illegale Situation, die Ergebnis des Baus der Mauer ist, nicht anzuerkennen und keine Hilfe dabei zu leisten, die Situation aufrechtzuerhalten.
Die BDS-Bewegung wurde ins Leben gerufen, weil sich nichts tat. Die Untätigkeit der Politiker ist daher schuld am Entstehen der Boykottbewegung! Stadtvertreter, die Raum für Diskussionen über die Forderungen der palästinensisch geführten BDS-Bewegung verbieten möchten, scheinen entweder ahnungslos zu sein, was Meinungsfreiheit bedeutet, oder es ist ihnen erbärmlicherweise egal, sich für Israels rechte Politik instrumentalisieren zu lassen. Auf der Website des EU-Parlaments können sie dazu lesen: „Die EU schützt die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Übereinstimmung mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union […] auch im Hinblick auf BDS-Maßnahmen, die in diesem Gebiet durchgeführt werden.“ Tatsache ist, dass die bedingungslosen Israel-Unterstützer sich keiner Diskussion stellen, weil sie das, was sie unterstützen – die Nichtdurchsetzung der politischen Rechte der PalästinenserInnen –, nicht öffentlich vertreten können, ohne dabei als radikal undemokratisch und rassistisch zu erscheinen. Manuela Kunkel, Stuttgart
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