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Archiv-Artikel

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Die taz, eine kleine überregionale Tageszeitung, darf laut eines Urteils des Landgerichts (LG) Göttingen den Namen eines 19-jährigen Schlägers, der auf einer NPD-Demonstration im März 2004 einen Mann brutal zusammengeschlagen hatte, nicht nennen. Der Schläger hatte sein Opfer, das er der Gruppe von Gegendemonstranten zurechnete, mit einem etwa zwei Meter langen Vierkantholz hart und offenbar beabsichtigt, wie eine Filmaufnahme des Vorfalls deutlich macht, am Kopf getroffen. Das Opfer trug schwere Schädelverletzungen davon. In einem Bericht über diesen Vorfall hatte die taz den NPD-Demonstranten namentlich identifiziert. Das LG befand, der Name hätte nicht genannt werden dürfen, weil sich daraus Gefahren für den Schläger ergeben könnten. Mit dem weiteren Antrag, der taz die Verbreitung der Bildnisse seiner Straftat zu untersagen, ist der Schläger allerdings einstweilen vor dem LG Göttingen gescheitert. Er soll jedoch Rechtsmittel beim nächsthöheren Gericht gegen die Entscheidung eingelegt haben. (taz)