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Radiosender veröffentlicht Nachrufe auf Lebende

Der französische Radiosender RFI hat versehentlich Hunderte Nachrufe von noch lebenden Persönlichkeiten veröffentlicht. Zu den am Montag auf der Website des Senders gewürdigten Berühmtheiten zählten unter anderem die britische Königin Elizabeth II., der ehemalige brasilianische Fußballprofi Pele und die französische Schauspielerin Brigitte Bardot. Der Sender entschuldigte sich für den Fehler und verwies auf ein technisches Problem. „Wir arbeiten hart daran, diesen großen Bug zu beheben, und entschuldigen uns bei den Betroffenen und bei Ihnen, die uns folgen und uns vertrauen“, teilte der internationale Radiosender auf Twitter mit. Die Nachrufe seien von Journalisten vorgeschrieben worden, um schnell auf einen tatsächlichen Todesfall reagieren zu können, erklärte der Sender. Zu den von RFI versehentlich für tot erklärten Persönlichkeiten zählten auch der ehemalige US-Präsident Jimmy Carter, der US-Schauspieler Clint Eastwood, die italienische Schauspielerin Sophia Loren und das geistliche Oberhaupt des Iran, Ajatollah Ali Chamenei. (afp)

Datenschutz-Grundverordnung-Beschwerde gegen Apple

Eine vom österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems angeführte Gruppe hat gegen ein Online-Tracking-Verfahren von Apple Beschwerde im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingereicht. Die Funktion ermögliche es Apple und allen iPhone-Anwendungen Nutzer ohne deren Zustimmung zu verfolgen und Informationen über ihr Onlineverhalten auszuwerten, teilte die von Schrems gegründete Organisation noyb mit. Die Beschwerden, die sich konkret gegen die Idfa (Identifier for Advertisers) genannte Funktion richten und im Auftrag von Verbrauchern erfolgen, sind beim Berliner Datenschutzbeauftragten und in Spanien eingelegt worden. Apple erklärte, die vorgebrachten Behauptungen seien sachlich inakkurat und dies würde der Konzern gern Datenschützern erläutern, sollten sie die Beschwerde prüfen. Der US-Konzern erklärte, dass er weder Zugriff auf die Idfa-Daten nehme noch in irgendeiner Form nutze. „Wir sind der Meinung, dass dies ein klarer Verstoß gegen EU-Datenschutzgesetze ist“, sagte dagegen noyb-Jurist Stefano Rossetti. Es ist das erste große Verfahren gegen den US-Technologieriesen wegen Verstößen gegen die DSGVO. (reuters)

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