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markenrecht

International schützen

Marken können international nach dem Madrider Markenabkommen geschützt werden. Dazu beantragt man in seinem Heimatland Markenschutz. Das nationale Amt kann auf Wunsch das Schutzbegehren an die Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf weiterleiten. Mit Veröffentlichung in der Gazette des Marques Internationales ist die Marke dann in allen Mitgliedsländern des Madrider Abkommens geschützt.

Insgesamt sechzig Staaten haben das Abkommen unterzeichnet, auch Ägypten. Der internationale Markenschutz ist allerdings nur vorläufig. Die nationalen Ämter können innerhalb von 18 Monaten mitteilen, dass sie den Schutz in ihrem Land verweigern. Machen sie das nicht, beträgt die Schutzdauer zehn Jahre und kann verlängert werden.Dass in Ägypten Fälscher geduldet werden, liegt auch daran, dass sich die Einwohner die besser verarbeiteten Originale ohnehin kaum leisten könnten.

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