: leuna-akten
Ausreden der Justiz
Seit 1998 weist der Schweizer Staatsanwalt Bernard Bertossa immer wieder darauf hin, dass er bei seinen Ermittlungen auf deutsche Spuren gestoßen sei. Wer sie weiter verfolge, könne womöglich auf Fälle von „öffentlicher Bestechung“ beim Verkauf der ostdeutschen Leuna-Werke stoßen, schreibt Bertossa 1999 und bietet „eine umfangreiche Sammlung von Beweisunterlagen“ an. Doch die deutsche Justiz zeigt wenig Interesse. Insgesamt sechs Staatsanwaltschaften erklären sich für nicht zuständig. Der Behördenchef in Augsburg sagt, Leuna könne nur „ein Teilaspekt in einem Randbereich unserer Ermittlungen“ sein. Die Kollegen in Bonn teilen im April 2000 mit: „Die Staatsanwaltschaft Bonn ist nicht für alle Maßnahmen im Rahmen des Vollzugs politischer Grundentscheidungen in der gesamten Bundesrepublik zuständig.“ Außerdem sei „ein Tatort Bonn wenig nahe liegend.“ Auch die Staatsanwaltschaft Saarbrücken lehnt umfangreiche Ermittlungen ab. Begründung: „Keinerlei Bezüge zu Personen und Vorgängen im Saarland“.
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