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leserInnenbriefe

taz nord Stresemannstr. 23 22769 Hamburg briefe@taz-nord.de www.taz.de

Die Redaktion behält sich Abdruck und Kürzen von Leserbriefen vor.

Die veröffentlichten Briefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

Schöne neue Demo-Welt

„Demo-Recht ist in Gefahr“,

taz nord vom 16. 12. 18

Der weisungsberechtigte Chef der Staatsanwälte, die hier das Demonstrationsrecht aushöhlen wollen, ist übrigens Till Steffen von den Grünen. Der Partei, die (auch) aus den Brokdorf-Protesten entstanden ist. Schöne neue Welt! Peter_, taz.de

Standhaft vorgetragene Ignoranz

„Demo-Recht ist in Gefahr“,

taz nord vom 16. 12. 18

Die standhaft demonstrierte Ignoranz des Staates gegenüber den mittels Demonstration vorgetragenen Anliegen der Bürger ist auch eine Art GEWALT. Und Gewalt schürt nun mal Gegengewalt. Vorweg: Gewalt ist und bringt keine Lösung, weshalb ich Gewalt klar ablehne. Auch ist die Anwendung von Gewalt nicht vom Demonstrationsrecht geschützt. Jedoch kann ich diese völlig überzogene Berichterstattung zum seinerzeitigen G20-Gipfel und den dortigen Ausschreitungen nicht mehr hören, welche medial-atmosphärisch in die Nähe von Terrorakten gerückt werden. Würde der Staat die mittels friedlicher Demonstration vorgetragenen Anliegen seiner Bürger endlich auch mal aufgreifen und spürbar sozial umsetzen, würden sich seine Bürger nicht veranlasst sehen, ihre Anliegen „kraftvoller“ vorzutragen. Tazeline, taz.de

Meldematerial für die AfD

„Wir fühlen uns nicht schuldig“,

taz nord vom 11. 12. 18

Kann man auch Beatrix von Storch melden, weil sie als erklärte Gegnerin der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft eine in der Schweiz wohnende, mit einer Ausländerin in eingetragener Partnerschaft lebende Co-Fraktionsvorsitzende unterstützt? Lapa,taz.de

Schulbehörde in der Pflicht

„Wir fühlen uns nicht schuldig“,

taz nord vom 11. 12. 18

Wenn die AfD als Partei eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Lehrer einlegt, so ist im weiteren Vorgehen mit einem Strafantrag wegen übler Nachrede § 186 StGB, ggf. in Tateinheit mit Verleumdung §187 StGB, zu begegnen. Dies erfordert die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Die Schulbehörde kann sich nicht darauf berufen, dass sie solche Anwürfe schon „richten“ werde. Kein Herumeiern aus politischer und elterlicher Rücksicht!Achterhoeker, taz.de

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