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krieg in der ukraine

EU-Beitrittsgespräche beginnen

Am Dienstag hat die EU die lange umstrittenen Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldau aufgenommen. Am Nachmittag trafen sich Vertreter der EU-Kommission, des Ministerrats und der beiden Kandidatenländer in Luxemburg, um die so genannte Beitrittskonferenz zu eröffnen. Das Datum des Treffens war mit Bedacht gewählt: Kurz nach der Europawahl – um keine Wähler zu verschrecken, die Zweifel an der geplanten großen Erweiterungsrunde haben könnten. Und kurz vor dem ungarischen EU-Vorsitz, der am 1. Juli beginnt. Präsident Wolodymyr Selenskyj hatte seinen Landsleuten einen „Blitz-Beitritt“ versprochen, um sie angesichts des russischen Überfalls zu motivieren. Daraus wurde nichts. Denn Kyjiw erfüllte zunächst weder die Kopenhagener Kriterien, die für alle Beitrittskandidaten gelten, noch die eigens für das Land formulierten „Prüfsteine“ der EU-Kommission.

Von sieben Tests wurden Ende 2023, als der EU-Gipfel grünes Licht gab, nur vier bestanden. Vor allem die grassierende Korruption stand schnellen Verhandlungen im Wege. Probleme gab es auch mit den früher allmächtigen Oligarchen und nationalen Minderheiten. Die Brüsseler Vorgaben seien in den letzten Monaten erledigt worden, sagt die EU-Kommission. Zunächst haben die Unterhändler aber nur den Rahmen abgesteckt und Leitlinien diskutiert. Zu echten Verhandlungen ist es noch nicht gekommen, es war eher ein gegenseitiges Abtasten. Wann das erste der insgesamt 35 Verhandlungskapitel eröffnet wird, ist ohnehin unklar. Optimisten sprechen von ein paar Wochen, Pessimisten vom nächsten Jahr. (ebo)

Krim-Urteil gegen Russland

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen „systematischer Verletzung“ von Menschenrechten auf der 2014 annektierten Schwarzmeerhalbinsel Krim verurteilt. „Die Vorfälle waren so zahlreich und miteinander verbunden, dass es sich um systematische Verletzungen handelt“, urteilten die Richter in Straßburg. Die Klage der ukrainischen Regierung umfasste „illegale Verhaftungen“, die „Unterdrückung nicht-russischer Medien und der ukrainischen Sprache in Schulen“. Genannt wurden zudem die Inhaftierung vor Beginn eines Prozesses in überfüllten Gefängnissen, Verurteilungen ohne faires Verfahren wegen pro-ukrainischer Haltung und der Transfer von der Krim in Gefängnisse in Russland. Nach Ansicht der Richter verletzte Russland zahlreiche Artikel der europäischen Menschenrechtskonvention. Russland erkennt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte seit 2022 nicht mehr an. (afp/taz)

Haftbefehl gegen Schoigu

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat Haftbefehle gegen den russischen Armeechef Waleri Gerassimow und den früheren Verteidigungsminister Sergej Schoigu erlassen. Wie der Gerichtshof am Dienstag mitteilte, geht es um mögliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Krieg gegen die Ukraine. Konkret werden den Beschuldigten vorsätzliche Angriffe auf zivile Objekte und „unmenschliche Handlungen“ in der Ukraine zur Last gelegt. Die Ukraine begrüßte die Haftbefehle, der russische Sicherheitsrat stufte den Haftbefehl gegen Schoigu als „unbedeutend“ ein. Nach Einschätzung der zuständigen Vorverfahrenskammer in Den Haag gibt es „hinreichende Gründe für die Annahme, dass die beiden Verdächtigen die Verantwortung für Raketenangriffe der russischen Streitkräfte auf die ukrainische Strominfrastruktur“ vom 10. Oktober 2022 bis mindestens 9. März 2023 tragen.

Es habe sich dabei um Angriffe auf „zivile Objekte“ gehandelt, erklärte das Gericht. Der IStGH mit Sitz in Den Haag verfolgt seit 2002 besonders schwerwiegende Vergehen wie Kriegsverbrechen. Er hatte unmittelbar nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar 2022 Ermittlungen aufgenommen. Im März 2023 erließ der IStGH wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen bereits einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin. Der Haftbefehl gegen Putin erging wegen der „unrechtmäßigen Deportation“ ukrainischer Kinder nach Russland. (dpa/taz)

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