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kein kommentarHals- und Beinbruch

„Bild“ jetzt noch blöder:Hugo Müller-Vogg hatdie „Bild“-Politkolumnevon Graf Nayhauß geerbt

Natürlich wissen wir’s als völlig unvertraute taz-Redakteure nicht ganz genau, aber Mainhardt Graf Nayhauß dürfte die erste Lieferung seines Nachfolgers Hugo Müller-Vogg ein süffisantes Lächeln um die aus 4.000 Bild-Kolumnen bekannten Mundwinkel gezaubert haben. Für so was wie bodenlose Schadenfreude ist der „Berlin vertraulich“-Graf schlicht zu, sagen wir mal: souverän.

Dass man ihn bei Springer schon länger nicht mehr so richtig wollte, ist bekannt. Dass der 79-Jährige, den Bundeskanzler Gerhard Schröder zur „Institution“ erhob, auch nicht eben scharf auf täglichen Hickhack war, ist anzunehmen. Zumal er mit einem wöchentlichen „Nayhauß: Top-Ten“ weiter im Blatt bleibt. Doch auf dem prominenten Platz hat man den parteilosen Pressegrafen lieber durch den schon bei der FAZ untragbar gewordenen Grobmörtler Müller-Vogg ersetzt.

Dem scheint das aber niemand rechtzeitig gesagt zu haben: „Liebe Leser! Ab heute schreibe ich ‚Bild intern‘“, wundert sich MV. Und liefert Stanzen, dass man eigentlich gar nicht weiterlesen will: „Ein TV-Duell oder zwei?“ – „Neu ist das Duell um das Duell nicht“ – „Wenn zwei nicht dasselbe wollen, kommt es meistens zu einer kleinen Lösung“, stoppelt er da.

Von Nayhaußens Esprit, seinen nie wirklich Mächtigen-feindlichen, aber hier und da doch homöopathisch subversiven Beobachtungen ist das meilenweit entfernt. Und wahrscheinlich auch so gewollt.

Als ersten internen Kronzeugen zitierte MV gestern übrigens eine so hochstehende und öffentlichkeitsscheue Persönlichkeit wie den „FDP-Vize Rainer Brüderle“. Der durfte zum Vorschlag einer von allen Sendern übertragenen Ein-Duell-Lösung sagen: „Das ähnelt ja dem Staatsfernsehen im kommunistischen Nordkorea.“

Womit die künftige Fallhöhe von „Berlin intern“ ziemlich exakt umrissen wäre. Wie schrieb doch MV (und meinte gar den Konflikt Nayhauß – Springer): „Wenn zwei nicht dasselbe wollen, kommt es meistens zu einer kleinen Lösung.“ STG

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