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in kürze SARGBESTATTUNGKinder müssen zahlen

Kinder müssen auch gegen ihren Willen eine Beerdigung ihrer Eltern im Sarg bezahlen. Mit dieser Entscheidung beendete der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einen Rechtsstreit zwischen der Stadt Mannheim und der Tochter eines 1995 gestorbenen Mannes. (dpa)

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