in kürze WITWER DER GESCHIEDENEN : Soldat muss zahlen
Ein pensionierter Soldat muss nicht nur für seine geschiedene Ehefrau aufkommen, sondern nach deren Tod auch für den Witwer, entschied das Verwaltungsgericht Göttingen. Beim Versorgungsausgleich werde ein Teil der Ruhestandsbezüge zu Recht einbehalten und als Hinterbliebenenrente an den Witwer ausgezahlt. Az.: 3 A 3382/02 (dpa)