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in kürze VERSPROCHENE GEWINNEGezahlt werden muss

Per Werbebrief versprochene Gewinne müssen laut OLG Oldenburg gezahlt werden, auch wenn die Ansprüche an anderer Stelle in der Werbung eingeschränkt wurden. Das Gericht sprach einer Frau 4.090 Euro zu, die ihr per Werbebrief einer Firma angekündigt wurden. (dpa)

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