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in kürze PKK-AKTIVISTKeine Einbürgerung

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Einbürgerung eines führenden Mitglieds der PKK abgelehnt. In dem jetzt veröffentlichten Urteil von Oktober heißt es, er gefährde die Sicherheit der Bundesrepublik. Die Einbürgerung liege daher nicht im staatlichen Interesse. (dpa)

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