in kürze GEMEINSAMES SORGERECHT : Nicht automatisch
Eltern steht nach einer Trennung nicht zwangsläufig ein gemeinsames Sorgerecht für ihre minderjährigen Kinder zu. Zwar sehe das Gesetz in der Regel ein gemeinsames Sorgerecht vor. Die Gerichte hätten aber in jedem Einzelfall zu prüfen, was für das Wohl des Kindes am besten sei, so das OLG Saarbrücken (Az.: 9 UF 78/04). (dpa)