piwik no script img

in kürze ÄLTERE MITARBEITERWeniger Abfindung

Ein Sozialplan darf für Arbeitnehmer, die kurz vor der Rente stehen, eine geringere Abfindung vorsehen als für jüngere Beschäftigte. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem gestern veröffentlichten Grundsatzurteil (Az.: 3 Sa 916/01). (dpa)