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in kürze ÄLTERE MITARBEITERWeniger Abfindung

Ein Sozialplan darf für Arbeitnehmer, die kurz vor der Rente stehen, eine geringere Abfindung vorsehen als für jüngere Beschäftigte. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem gestern veröffentlichten Grundsatzurteil (Az.: 3 Sa 916/01). (dpa)

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