iPhone-Kauf im EU-Ausland: Apple lenkt im Garantie-Streit ein
Wer sein iPhone im EU-Ausland kauft, besitzt jetzt auch alle Garantieansprüche. Darauf hat sich Hersteller Apple mit der EU-Kommission geeinigt - und entgeht so einem Verfahren.
BRÜSSEL dpa | Wer als Besitzer eines iPhones sein Gerät in einem anderen EU-Land gekauft hat, besitzt künftig das volle Recht auf Garantie und Reparatur. Dieser Anspruch bleibt EU-weit gültig, auch wenn das Smartphone nicht im eigenen Land erworben wurde.
Mit diesem besseren Kundenservice hat der US-Computerhersteller Apple im Streit mit der EU um sein iPhone eingelenkt, wie die EU-Kommission am Samstag mitteilte. Zugleich hat Apple zugesagt, die Beschränkungen für die Entwicklungswerkzeuge für die Anwendungsprogramme (Apps) aufzuheben.
Die Kommission habe daraufhin Ermittlungen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens eingestellt, berichtete die EU-Kommission. Für den Fall, dass die EU-Kartellwächter Apple einer Marktabschottung zum Schaden von Kunden und Verbrauchern für schuldig befunden hätte, hätten sie Apple zu einem Bußgeld in Höhe von bis zu zehn Prozent seines Jahresumsatzes verpflichten können.
Im Frühjahr hatte die EU-Kommission erste Untersuchungen gemacht. Die Experten kritisierten, dass Apple den Reparaturanspruch nur auf das Land beschränkte, in dem ein Kunde das iPhone gekauft hatte. Dieses Problem sei mit der Zusage für grenzüberschreitende Reparaturen nun gelöst. Zugleich habe Apple andere Entwickler von Apps benachteiligt und ihnen Lizenzen vorenthalten, um Wettbewerber auszuschalten. Nun werde Apple die Beschränkungen für die Entwicklung der Apps mit Hinblick auf die Konkurrenz lockern.
EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia sagte: "Die Antwort von Apple auf unsere vorläufigen Untersuchungen zeigt, dass die Kommission über die Wettbewerbsregeln schnelle Ergebnisse zum Nutzen des Verbrauchers erzielt, ohne ein offizielles Verfahren einleiten zu müssen."
Schon mehrfach war Brüssel gegen den US-Konzern vorgegangen. 2008 war Apple mit seinen Preisen beim Herunterladen von Musik aus seinem iTunes-Onlineangebot ins Visier der Brüsseler EU-Behörde geraten. Auch in diesem Fall entging Apple einem EU-Verfahren, indem der Konzern gleiche Preise für alle Nutzer in der EU ankündigte.
Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen
Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!