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iPhone-Kauf im EU-AuslandApple lenkt im Garantie-Streit ein

Wer sein iPhone im EU-Ausland kauft, besitzt jetzt auch alle Garantieansprüche. Darauf hat sich Hersteller Apple mit der EU-Kommission geeinigt - und entgeht so einem Verfahren.

Finger auf Tuchfühlung: das iPhone 4. Bild: dpa

BRÜSSEL dpa | Wer als Besitzer eines iPhones sein Gerät in einem anderen EU-Land gekauft hat, besitzt künftig das volle Recht auf Garantie und Reparatur. Dieser Anspruch bleibt EU-weit gültig, auch wenn das Smartphone nicht im eigenen Land erworben wurde.

Mit diesem besseren Kundenservice hat der US-Computerhersteller Apple im Streit mit der EU um sein iPhone eingelenkt, wie die EU-Kommission am Samstag mitteilte. Zugleich hat Apple zugesagt, die Beschränkungen für die Entwicklungswerkzeuge für die Anwendungsprogramme (Apps) aufzuheben.

Die Kommission habe daraufhin Ermittlungen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens eingestellt, berichtete die EU-Kommission. Für den Fall, dass die EU-Kartellwächter Apple einer Marktabschottung zum Schaden von Kunden und Verbrauchern für schuldig befunden hätte, hätten sie Apple zu einem Bußgeld in Höhe von bis zu zehn Prozent seines Jahresumsatzes verpflichten können.

Im Frühjahr hatte die EU-Kommission erste Untersuchungen gemacht. Die Experten kritisierten, dass Apple den Reparaturanspruch nur auf das Land beschränkte, in dem ein Kunde das iPhone gekauft hatte. Dieses Problem sei mit der Zusage für grenzüberschreitende Reparaturen nun gelöst. Zugleich habe Apple andere Entwickler von Apps benachteiligt und ihnen Lizenzen vorenthalten, um Wettbewerber auszuschalten. Nun werde Apple die Beschränkungen für die Entwicklung der Apps mit Hinblick auf die Konkurrenz lockern.

EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia sagte: "Die Antwort von Apple auf unsere vorläufigen Untersuchungen zeigt, dass die Kommission über die Wettbewerbsregeln schnelle Ergebnisse zum Nutzen des Verbrauchers erzielt, ohne ein offizielles Verfahren einleiten zu müssen."

Schon mehrfach war Brüssel gegen den US-Konzern vorgegangen. 2008 war Apple mit seinen Preisen beim Herunterladen von Musik aus seinem iTunes-Onlineangebot ins Visier der Brüsseler EU-Behörde geraten. Auch in diesem Fall entging Apple einem EU-Verfahren, indem der Konzern gleiche Preise für alle Nutzer in der EU ankündigte.

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