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Bund-Länder-Kommission

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines Verbotes der NPD hat sich gestern zu ihrer ersten Sitzung getroffen. Sie will auch die Möglichkeit erörtern, andere rechtsextreme Parteien wie die Deutsche Volksunion (DVU) und die „Republikaner“ zu verbieten. Ergebnisse sollen Mitte Oktober vorliegen. Die Kommission besteht aus zwei Arbeitskreisen. Der eine will die rechtlichen Erfordernisse für ein Verbot klären. Mitglieder dieses Kreises sind Vertreter des Innenministeriums, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Länder Bayern und Rheinland-Pfalz. Der zweite Arbeitskreis soll Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der NPD sammeln. Daran sind auch die Verfassungsschutzbehörden der Länder und Vertreter der Innenministerien von Bund und Ländern beteiligt. Die Innenminister der Länder wollen auf einer Sonderkonferenz am 18. August ein gemeinsames Konzept gegen rechtsextreme Gewalt erarbeiten. TST

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