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heute in hamburg„Das schüchtert schon ein“

Prozess Betriebsräte der Assistenzgenossenschaft wehren sich heute gegen ihre Abmahnungen

Foto: privat
Marcus Jörger

33, arbeitet als persönlicher Assistent in der Assistenzgenossenschaft und ist seit zwei Jahren im Betriebsrat.

taz: Herr Jörger, Sie wehren sich heute mit 14 weiteren Betriebsräten gegen eine Abmahnung durch die Geschäftsführung der Assistenzgenossenschaft. Wieso wurden Sie abgemahnt?

Marcus Jörger: Der Grund war die Störung des Betriebsfriedens. Gestört haben wir nach Meinung unserer Geschäftsführung damit, dass wir zwei anonymisierte Erfahrungsberichte zur schwierigen Situation in der persönlichen Assistenz in unserer Betriebsratszeitung veröffentlicht haben. Der eine erzählte von einem Ladendiebstahl, den ein Rollstuhlfahrer mit Hilfe seines Assistenten beging. In der anderen Geschichte wurde der Lebensgefährte einer Rollstuhlfahrerin gegenüber der Assistentin sexuell übergriffig.

Warum halten Sie Ihr Vorgehen für legitim?

Ein harmloses Beispiel: Die Assistenznehmerin leitet die Assistentin an, dass sie zum Zähneputzen keine Handschuhe benutzen soll. Die Hygienebestimmungen besagen zwar, dass Handschuhe Pflicht sind, die Assistentin soll es aber auch so machen, wie die Assistenznehmerin es will. Uns ging es darum, ein Nachdenken über dieses Spannungsverhältnis anzuregen. Wir wollten die Kolleginnen aus der isolierten Arbeitssituation rausholen und ermutigen, über Grenzüberschreitungen zu sprechen und Verbesserungen einzufordern.

Ist es nicht eher ungewöhnlich, dass Betriebsräte persönlich zur Verantwortung gezogen werden?

Ja, finden wir auch. Der Anwalt der Geschäftsführung hat bei der Güteverhandlung im Dezember dieses Vorgehen damit begründet, dass die Geschäftsführung den Betriebsrat ja nicht als Gremium abmahnen könne. Steckt da noch mehr hinter?

Das war nicht das erste Mal, dass die Geschäftsführung die Veröffentlichung bestimmter Inhalte unserer Betriebsratzeitung verhindern wollte. Und es geht hier nicht um Geschäftsgeheimnisse. Im Ergebnis schüchtert eine Abmahnung natürlich ein. Aber wir wollen über unsere Arbeitsbedingungen sprechen.

Warum ist das so wichtig?

Wenn Betriebsräte aufhören, Probleme zu benennen und mit der Belegschaft zu diskutieren, werden die Kolleginnen alleine gelassen. Wir arbeiten beinahe ausschließlich in Teilzeit und die Vereinzelung bei der Arbeit erschwert kollektives Eintreten für die eigenen Interessen enorm. Deshalb ist es umso wichtiger, dass ein Betriebsrat sich nicht einschüchtern lässt.

INTERVIEW: KAI VON APPEN

Prozess: 10 Uhr, Arbeitsgericht, Osterbekstraße 96, 1. Stock, Saal 119

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