heute in bremen: „Recht auf Bildung und Wohnraum“
Interview Lea Schweckendiek
taz: Frau Teebken, was besagt die Allgemeine Erklärung für Menschenrechte?
Anke Teebken: Die Erklärung für Menschenrechte trifft Aussagen in 30 Artikeln, die verschiedene Bereiche des Menschenrechts betreffen. Der Kern ist: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Das bedeutet, dass gleiche Rechte unabhängig etwa von Geschlecht, sozialer Herkunft oder Ethnie gelten müssen.
Welche Bedeutung hatte die Erklärung, als sie entstand?
Vor 70 Jahren war ihr Hintergrund ein sehr besonderer. Als die Allgemeine Erklärung vor 70 Jahren formuliert wurde, hatte die Welt gerade erlebt, wohin die Verachtung der Menschenwürde während des Zweiten Weltkriegs geführt hatte.
Und heute?
Gegenwärtig geht es oft um den Umgang mit alltäglichen, problematischen Situationen: Es geht um das Recht auf Bildung und Wohnraum, oder auf gesellschaftliche Teilhabe. Theoretisch muss all dies für alle weltweit zugänglich sein. Wir wissen aber, dass diese Grundrechte oft verletzt und missachtet werden.
Ihr heutiges Programm steht unter der Frage, ob Menschenrechte unteilbar sind. Sind sie es?
Jahrestag der Erklärung der Menschenrechte mit Vortragsprogramm beim Paritätischen und dem Verein Refugio, 13 Uhr, Außer der Schleifmühle 53 und 55–61
Sie sollten es sein, wenn man an die Deklaration denkt. Doch das ist nur die Theorie. Absicht und Bestreben sind oft weit weg von Notwendigkeit und Wirklichkeit.
Wie verteidigen Sie Menschenrechte?
Wir als Wohlfahrtsverband tun das in unserer alltäglichen sozialen Arbeit. Wir arbeiten zum Beispiel mit Menschen mit Behinderungen für ein Recht auf Teilhabe, mit alten Menschen für ein Recht auf menschenwürdige Pflege. Mit von Armut betroffenen Kindern kämpfen wir für ein Recht auf Bildung und Lebenschancen. Unsere Arbeit ist Teil der Verteidigung dieser Rechte.
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