heute in Bremen: „Notfall ist ausgenommen“
RECHT Ein Bremer Rechtsanwalt erklärt, was bei einer Patientenverfügung zu beachten ist
47, ist studierter Betriebswirt und Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Persönlichkeits- und Arzthaftungsrecht.
taz: Herr Sommer, beziehen sich Patientenverfügungen nur auf das Sterben?
Jörg Sommer: Nein, das Thema hat einen eher geringen Stellenwert. Im Wesentlichen betreffen Patientenverfügungen – also abgegebene Erklärungen für den medizinischen Notfall – Situationen, in denen Personen von einer Krankheit betroffen sind.
Was spricht für eine Verfügung?
Eine Verfügung ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn ein junges Paar nicht verheiratet ist, denn dann besteht kein Informationsrecht. Im Krankheitsfall erfahren die in Freiburg wohnenden Eltern, was mit ihrem Kind passiert, nicht aber der Partner in Bremen. Auch Organspenden werden häufig durch Verfügungen geregelt.
Reicht da nicht der normale Organspendenausweis?
Doch, aber in einer Patientenverfügung besteht mehr Platz, um die eigenen Wünsche verständlich zu formulieren.
Sollten persönliche Wertvorstellungen aufgenommen werden?
Eine solche Ergänzung ergibt Sinn, wenn die Formulierungen der Verfügung unterschiedlich ausgelegt werden können. Auch bei zukünftigen, ethischen Herausforderungen und medizinischen Problemen kann das helfen.
Was passiert, wenn die Verfügung nicht eingehalten wird?
Wenn ein Schaden entsteht, haftet der Arzt dafür. Außerdem begeht er eine Pflichtverletzung. Häufen sich diese, könnte der Arzt auch seine Approbation verlieren. Deswegen fragen Ärzte inzwischen sehr schnell nach einer vorliegenden Verfügung.
Auch im Notfall?
Nein, die Notfallversorgung ist zu akzeptieren und von der Verfügung ausgeschlossen. Erst wenn die Ersthilfe abgeschlossen und der Patient stabil ist, greift die Verfügung.
Wie viele Verfügungen gibt es in Bremen?
Da gibt es – soweit ich weiß – keine Statistiken. Ich habe in den vergangenen zwei Jahren 140 Patientenverfügungen bearbeitet.
Ist das viel?
Nein, aus meiner Sicht ist das wenig. Viele finden eine Verfügung sinnvoll, aber nur wenige setzen auch eine auf.
Interview: Lukas Thöle
16 Uhr, Café Erlesenes, Alte Hafenstraße 30
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