: heute im bundestag
Prostitutionsgesetz
Das „Gesetz zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Prostituierten“ von SPD und Grünen ist Teil des Koalitionsvertrags von 1998, in dem beide Seiten sich auf die Verbesserung der Situation von Prostituierten in Deutschland einigten. Im neuen Gesetz wird Prostitution nicht mehr als „sittenwidrig“ bezeichnet, was weitreichende rechtliche Folgen hat: Verträge zwischen Hure und Freier werden rechtsgültig, so dass Huren ihren Lohn einklagen können. Weiterer Kernpunkt ist vor allem der Zugang zur Sozialversicherung, der erstmals möglich wird. Durch die Änderung des Paragraphen 181a im Strafgesetzbuch machen sich auch Bordellbetreiber nicht mehr straftbar.
Viele Hurenverbände begrüßen das Gesetz in seiner jetzigen Form, hätten sich aber weit reichendere Reformen gewünscht, wie die völlige Abschaffung des Paragraphen 181a oder der Sperrbezirksverordnung, wonach Prostitution in bestimmten Stadtteilen verboten werden kann. Auch die Situation der mehrheitlich illegalen ausländischen Prostituierten wird nicht angesprochen. ANN
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