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gezwitscher

Grundgesetz Artikel 20 Absatz 4 (Widerstandsrecht): „Alle Deutschen dürfen Widerstand leisten gegen jeden, der diese demokratische Ordnung zerstören will. Das gilt aber nur, wenn es keine andere Hilfe mehr gibt.“ Es gibt meiner Meinung nach keine Hilfe der Behörden mehr. Unter anderem das Wegsehen der Polizei bei rechter Gewalt

Helmut Doser, Nürnberg

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