geschlossene fonds:
Mit einem geschlossenen Fonds finanzieren mehrere Anleger gemeinsam ein Großprojekt. Beispiel Immobilienfonds: Der einzelne Investor kauft nicht allein ein Objekt, sondern erwirbt nur einen Teil daran. Sind alle Anteile „platziert“, wird der Fonds geschlossen. Auf dem deutschen Markt werden eine ganze Reihe solcher Beteiligungen angeboten. Sie reicht von geschlossenen Immobilienfonds über Leasingfonds und Schiffsbeteiligungen bis hin zu Wind- und Wasserkraft- oder eben Medienfonds.
In jedem Fall handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und Risiken. Da Verluste unternehmerischer Beteiligungen steuerlich abgeschrieben werden können, kann durch Verlustzuweisungen in den ersten Jahren der Investition die Einkommenssteuerlast des Anlegers erheblich gesenkt werden. Allerdings sind diese „Steuervorteile“, mit denen häufig geworben wird, lediglich Steuerstundungen, denn die Erträge, die später hoffentlich fließen, müssen natürlich versteuert werden.
Es ist aber nicht sinnvoll, ausschließlich aus steuerlichen Gründen zu investieren. Die Investition selbst muss sich wirtschaftlich rechnen. Gegenüber einer Einzelinvestition sprechen die größere Risikoverteilung, die Fachkompetenz der Initiatoren und die bequemere Abwicklung für einen Fonds. Zudem gibt es viele Investitionen, die aufgrund der notwendigen Volumina von einem privaten Investor außerhalb eines Fonds in der Regel gar nicht realisiert werden könnten. Dagegen stehen natürlich auch Nachteile, wie die so genannten weichen Kosten, die in jedem Fonds enthalten sind, oder die Tatsache, dass eine vorzeitige Veräußerung des Anteils schwierig ist, weil ein funktionierender Zweitmarkt nicht besteht.
Mit einem Anteil an einem geschlossenen Fonds erwerben Anleger eine unternehmerische Beteiligung mit allen damit verbundenen Chancen und Risiken – und die sind hoch. Voraussetzung ist deshalb ein langfristiger Anlagehorizont und Risikobereitschaft. BIRGIT BOSOLD
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