gericht bestätigt: Frauenquote gilt für kommunale Gremien
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat die kommunale Frauenquote für kommunale Aufsichtsgremien gebilligt. Das Gleichstellungsrecht sei bei der Besetzung dieser Posten auch auf Gemeinderäte anwendbar und nicht nur auf Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, sagte ein Gerichtssprecher. Das Gericht hatte einen Husumer Fall zu verhandeln, in dem der Rat zu wenige Frauen in den Aufsichtsrat der Tourismus- und Stadtmarketing GmbH gewählt hatte. Bürgermeister Uwe Schmitz lehnte die Neubesetzung ab, Bürgervorsteher Peter Empen zog dagegen vor Gericht. (dpa)
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