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gemein: unschuldige gans erschossen

Ein 25 Jahre alter Mann, der eine Gans mit einem Kopfschuss niederstreckte, ist zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Bonner Amtsgericht legte ihm in seiner Entscheidung am späten Montagabend Verstoß gegen das Waffengesetz und gefährliche Körperverletzung zur Last. Im Zeugenstand erzürnte sich der 45-jährige Besitzer der Gans vor allem darüber, dass der Angeklagte seine Gans nur als Zielscheibe und keineswegs als Weihnachtsbraten haben wollte. Das Verfahren ging als so genannter Gänsemord-Prozess in die Bonner Annalen ein. Der Angeklagte wurde von Zeugen – trotz frisch gewachsenen Vollbartes – eindeutig wiedererkannt. Für die Tat nutzte der Beschuldigte illegal eine Luftpistole. Als der Eigentümer der Gans den Schurken seinerzeit zur Rede stellen wollte, packte ihn der Angeklagte an den Schultern, stieß ihn eine sieben Meter tiefe Böschung hinab, floh ohne die erlegte Gans und wurde erst zwei Monate später durch ein Fahndungsfoto gestellt. Die ermordete Gans wurde zur Obduktion in die Gerichtsmedizin gebracht.

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