: „fref“
Fremdenfeindliche Straftäter werden in Hamburg nach Angaben der „Welt am Sonntag“ in erkennungsdienstlichen Dateien künftig mit dem Zusatz „fref“ gekennzeichnet. Der Hinweis „fremdenfeindlich“ soll Polizisten helfen, ob überprüfte Personen „bereits wegen einer fremdenfeindlichen Straftat in Erscheinung getreten“ und „damit als potentieller Störer von Bedeutung ist“. Die Beamten sollten dann „präventive Folgemaßnahmen“ prüfen. Dazu zählen: Platzverweise, Durchsuchungen oder „anschließende kurzfristige Observation“.
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