: europa & asyl
Standards
Im Amsterdamer Vertrag vom Mai 1999 zu einem gemeinsamen Asyl- und Migrationsrecht verpflichteten sich die EU-Mitgliedsstaaten, bis 2004 in allen zentralen Feldern Mindeststandards zu beschließen. Damit wurde der Prozess der Abgabe von nationalstaatlichen Souveränitätsrechten im Asylrecht eingeleitet. Die asylrechtlichen EU-Beschlüsse gelten auch für alle künftigen EU-Mitgliedsstaaten. Aktuell werden mit zwölf Ländern Beitrittsverhandlungen geführt. Welches gemeinsame Asylrecht dabei entsteht, wird weltweite Auswirkungen haben. Doch knapp drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages sind die Anforderungen an ein gemeinsames Asylsystem nicht umgesetzt worden. Die mangelnde Bereitschaft der Nationalstaaten, ihre Strategie zur Verwässerung von Regelungen verhinderten dies. Die gemeinsame Anwendung des Flüchtlingsbegriffes, faire verbindliche Mindeststandards in den Asylverfahren und menschenwürdige durchgängige Aufnahmebedingungen sind die Schlüsselelemente eines künftigen europäischen Asylsystems. www.proasyl.de
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen